{"id":2987,"date":"2023-11-06T15:15:27","date_gmt":"2023-11-06T15:15:27","guid":{"rendered":"https:\/\/powerup.klixpert.io\/?page_id=2987"},"modified":"2025-04-02T11:51:43","modified_gmt":"2025-04-02T11:51:43","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/powerup-at.s4.klixpert.dev\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"hx wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr Verkauf von Waren und Dienstleistungen<br \/>der PowerUP GmbH (Verk\u00e4ufer)<\/h1>\n\n\n\n<p>Stand 2025<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1. Anwendungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden &#8220;AGB&#8221;) gelten f\u00fcr alle<br \/>Warenlieferungen und Dienstleistungen, auch wenn dabei nicht ausdr\u00fccklich auf diese AGB<br \/>hingewiesen wird. Der Kunde anerkennt diese AGB mit der Auftragserteilung. Alle \u00c4nderungen<br \/>oder Nebenvereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung und<br \/>gelten nur im Einzelfall, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde. Von diesen<br \/>AGB abweichende Bedingungen des K\u00e4ufers wird ausdr\u00fccklich widersprochen. Sofern einzelne<br \/>Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind, ber\u00fchrt dies nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen<br \/>Bestimmungen und der aufgrund dieser Bestimmungen abgeschlossenen Vereinbarungen. Die<br \/>Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,<br \/>die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Bestellungen, Auftr\u00e4ge und Spezifikationen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Vom K\u00e4ufer erteilte Auftr\u00e4ge sind f\u00fcr diesen bindend und werden mit i) schriftlicher<br \/>Auftragsbest\u00e4tigung oder ii) beidseitiger Unterzeichnung des Kaufvertrages angenommen. Der<br \/>Verk\u00e4ufer ist berechtigt, nur Teile der Auftr\u00e4ge zu akzeptieren oder Bestellungen ohne Angabe<br \/>von Gr\u00fcnden abzulehnen. Spezifikationen (zB Ma\u00dfe, Gewichte) sind f\u00fcr den Verk\u00e4ufer nur dann<br \/>bindend, wenn in der Auftragsbest\u00e4tigung oder im Kaufvertrag ausdr\u00fccklich auf sie Bezug<br \/>genommen wird. Jede Spezifikation ist streng vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht<br \/>zug\u00e4nglich gemacht werden. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich \u00c4nderungen der Spezifikationen der<br \/>Waren vor, die zur Einhaltung gesetzlicher Erfordernisse notwendig sind, soweit durch diese<br \/>\u00c4nderungen keine Verschlechterung der Waren hinsichtlich Qualit\u00e4t und Brauchbarkeit auftreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle Preise des Verk\u00e4ufers sind nur verbindlich, wenn im Kaufvertrag oder in der<br \/>Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird. Alle Preise verstehen sich<br \/>exklusive Steuern und Transport und basieren auf Lieferung &#8220;ab Werk&#8221; gem\u00e4\u00df den jeweils<br \/>geltenden Incoterms, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas Abweichendes vereinbart wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Lieferung, Lieferzeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Lieferzeit beginnt erst nach endg\u00fcltiger Kl\u00e4rung aller technischen und kaufm\u00e4nnischen<br \/>Lieferbelange zu laufen. Liefertermine verstehen sich \u201eab Werk\u201c 6135 Stans, Sportplatzweg 2 \/<br \/>\u00d6sterreich, soferne nicht ausdr\u00fccklich etwas Abweichendes vereinbart wird. Alle Umst\u00e4nde<br \/>au\u00dferhalb der Einflussnahme der Parteien (K\u00e4ufer &amp; Verk\u00e4ufer), z.B. h\u00f6here Gewalt,<br \/>unvorhersehbare Liefer- oder Produktionsausf\u00e4lle, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Verz\u00f6gerungen bei<br \/>Transport und Verzollung, Transportsch\u00e4den, M\u00e4ngel bei wesentlichen Produktionsteilen und<br \/>Arbeitsstreitigkeiten verl\u00e4ngern die Lieferzeit, solange diese Beeintr\u00e4chtigung andauert.<\/p>\n\n\n\n<p><br \/>Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, Teillieferungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Erf\u00fcllung und Gefahren\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Lieferung ist erf\u00fcllt:<br \/>a) F\u00fcr Lieferungen &#8220;ab Werk&#8221;: mit Absendung der Versandbereitschaftsanzeige.<br \/>b) F\u00fcr Lieferungen mit vereinbartem Zustellungsort: bei \u00dcbergabe der Ware an den ersten<br \/>Spediteur oder den ersten Frachtf\u00fchrer.<\/p>\n\n\n\n<p><br \/>Bei nicht vom Verk\u00e4ufer verschuldetem Lieferverzug gilt die Lieferung mit der Mitteilung des<br \/>Verk\u00e4ufers an den K\u00e4ufer, dass die Waren zur Abholung bereit sind, als abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><br \/>Die Dienstleistung ist erf\u00fcllt:<br \/>Mit Fertigstellung der Dienstleistung und der schriftlichen Mitteilung per E-Mail an den K\u00e4ufer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. M\u00e4ngelr\u00fcgen und Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Vollst\u00e4ndigkeit, Richtigkeit<br \/>und sonstige Mangelfreiheit zu \u00fcberpr\u00fcfen und allf\u00e4llige M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch<br \/>f\u00fcnf Arbeitstage nach Eingang der Ware, schriftlich an den Verk\u00e4ufer zu melden. Unter der<br \/>Voraussetzung rechtzeitiger M\u00e4ngelr\u00fcge \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr<br \/>einwandfreies Material und sachgem\u00e4\u00dfe Verarbeitung f\u00fcr die Dauer von 12 Monaten ab Lieferung<br \/>gem. Artikel 5 oder max. 18 Monate ab Versandbereitschaftsanzeige gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, je<br \/>nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.<br \/>Von der Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen sind M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den an den gelieferten Waren<br \/>aufgrund von<br \/>a) \u00fcblichem Verschlei\u00df von Teilen, deren gew\u00f6hnliche Abnutzungsdauer k\u00fcrzer als die<br \/>Gew\u00e4hrleistungsfrist ist und \/ oder<br \/>b) unsachgem\u00e4\u00dfer Montage oder Wartung, Fahrl\u00e4ssigkeit oder sonstiger unsachgem\u00e4\u00dfer<br \/>Anwendung durch den K\u00e4ufer.<br \/>Vor der Gew\u00e4hrleistung weiters ausgeschlossen sind Betriebsstoffe und Wartungsmaterial wie<br \/>Filter, Schmiermittel, Z\u00fcndkerzen, abgas- und gasber\u00fchrte Teile, etc.<br \/>Voraussetzungen f\u00fcr den Anspruch des K\u00e4ufers auf Gew\u00e4hrleistung sind:<br \/>a) sachgem\u00e4\u00dfe Lagerung, Gebrauch und Wartung\/Instandhaltung der gelieferten Ware durch den<br \/>K\u00e4ufer und von ihm beauftragten Dritten unter strikter Einhaltung der Anweisungen des<br \/>Verk\u00e4ufers;<br \/>b) Unterfertigung des Abnahmeprotokolls durch den K\u00e4ufer;<br \/>c) ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher vertraglicher Verpflichtungen, insbesondere aller<br \/>Zahlungsverpflichtungen durch den K\u00e4ufer;<br \/>d) schriftliche M\u00e4ngelanzeige an den Verk\u00e4ufer<br \/>Die Gew\u00e4hrleistung ist nach freien Ermessen es Verk\u00e4ufers auf Austausch oder Verbesserung der<br \/>Ware beschr\u00e4nkt. Sofern Leistungen gem\u00e4\u00df den Angaben und Anweisungen des K\u00e4ufers erbracht<br \/>werden, \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer die Gew\u00e4hrleistung nur f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einhaltung<br \/>dieser Angaben bzw Anweisungen. Austausch und Verbesserung von Waren l\u00f6sen keine neue<br \/>Gew\u00e4hrleistungsfrist aus. Die beanstandete Ware muss dem Verk\u00e4ufer kostenfrei nach 6135 Stans,<br \/>Sportplatzweg 2, \u00d6sterreich \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Schadenersatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Schadenersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen<br \/>Verzug, Unm\u00f6glichkeit der Leistung, positive Forderungsverletzung, Mangelfolgeschaden,<br \/>M\u00e4ngel, deliktische Sch\u00e4digungen oder sonstige Vertragsverletzungen sind ausgeschlossen, au\u00dfer<br \/>sie sind auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Beweislast f\u00fcr<br \/>das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit obliegt dem K\u00e4ufer. Diese Einschr\u00e4nkungen<br \/>gelten insbesondere auch f\u00fcr Folgesch\u00e4den, wie entgangenen Gewinn, Produktionsstillstand,<br \/>Nutzungsausfall usw. Die Anweisungen des Verk\u00e4ufers f\u00fcr die gelieferten Waren sind unbedingt<br \/>vom K\u00e4ufer einzuhalten. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht bei Nichteinhaltung dieser Anweisungen oder<br \/>beh\u00f6rdlicher Auflagen. Die Haftungsobergrenze f\u00fcr Schadenersatzforderungen betr\u00e4gt 10 % der<br \/>Auftragssumme, sofern nicht \u00fcbersteigende Betr\u00e4ge im Rahmen der Haftpflichtversicherung des<br \/>Verk\u00e4ufers Deckung finden und ausgezahlt werden. Die Anfechtung dieses Vertrags durch den<br \/>K\u00e4ufer (z.B. wegen Irrtums) ist, soweit dies gesetzlich zul\u00e4ssig ist, ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die H\u00e4lfte des durch den K\u00e4ufer vertragsgem\u00e4\u00df zu leistenden Rechnungsbetrags ist mangels<br \/>abweichender schriftlicher Vereinbarung bei Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung oder<br \/>Vertragsunterzeichnung durch Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer f\u00e4llig, der Rest mit Anzeige der<br \/>Versandbereitschaft. Dienstleistungen werden mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung<br \/>mit Rechnungslegung durch den Verk\u00e4ufer zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p><br \/>Bei Zahlungsverzug werden dem K\u00e4ufer Verzugszinsen in H\u00f6he von 5 % \u00fcber Euribor \u2013 sofern<br \/>dem Verk\u00e4ufer nicht h\u00f6here Kosten entstehen\u2013 mindestens jedoch 10 % p.a. der offenen Betr\u00e4ge<br \/>verrechnet. Wenn der K\u00e4ufer mit einer Zahlung in Verzug ger\u00e4t, tritt Terminverlust ein und der<br \/>gesamte Rechnungsbetrag wird sofort f\u00e4llig. Das Recht des Verk\u00e4ufers, aufgrund des<br \/>Zahlungsverzugs vorzeitig vom Vertrag zur\u00fcckzutreten bleibt davon unber\u00fchrt. Sofern der<br \/>Verk\u00e4ufer ein Inkassob\u00fcro, einen Rechtsanwalt oder sonstige Dritte mit der Eintreibung offener <br \/>Forderungen beauftragt, gehen alle Inkassogeb\u00fchren (insbesondere Rechtsanwaltskosten) zu<br \/>Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n\n\n\n<p><br \/>Wechsel und Schecks werden nicht an Zahlung statt akzeptiert. Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt,<br \/>mit eigenen Forderungen gegen Zahlungsforderungen des Verk\u00e4ufers aufzurechnen. Soweit<br \/>gesetzlich zul\u00e4ssig, sind Zur\u00fcckbehaltungsrechte des K\u00e4ufers ausgeschlossen. Mit der<br \/>Auftragserteilung oder der beidseitigen Vertragsunterzeichnung hat der K\u00e4ufer die mit dem<br \/>Verk\u00e4ufer vereinbarten Ma\u00dfnahmen zur Zahlungsbesicherung zu treffen (z.B. Bankgarantie<br \/>Akkreditiv etc.). Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, ist der<br \/>Verk\u00e4ufer \u2013 unbeschadet sonstiger Anspr\u00fcche &#8211; berechtigt, die Lieferung oder Leistung bis zur<br \/>Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zur\u00fcckzuhalten oder nach Setzung einer<br \/>angemessenen Nachfrist wegen Nichterf\u00fcllung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und<br \/>Schadenersatzanspr\u00fcche (insbesondere wegen Nichterf\u00fcllung) geltend zu machen. In diesem Fall<br \/>wird die vom Verk\u00e4ufer einzuhaltende Lieferzeit um die Dauer des Verzugs des K\u00e4ufers<br \/>verl\u00e4ngert. Im Falle des R\u00fccktritts des Verk\u00e4ufers hat der K\u00e4ufer bereits gelieferte Waren auf seine<br \/>Kosten und Gefahr an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzusenden. Kommt der K\u00e4ufer dieser Verpflichtung<br \/>nicht nach, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Ware beim K\u00e4ufer auf seine Kosten und Gefahr<br \/>abzumontieren und abzutransportieren. Der K\u00e4ufer wird in diesem Fall keinerlei<br \/>Zur\u00fcckbehaltungsrechte geltend machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung der Ware durch den K\u00e4ufer beh\u00e4lt sich der Verk\u00e4ufer das<br \/>Eigentumsrecht an den Liefergegenst\u00e4nden vor. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, seine Kunden<br \/>schriftlich \u00fcber diesen Eigentumsvorbehalt in Kenntnis zu setzen. Im Falle der Weiterver\u00e4u\u00dferung<br \/>von Liefergegenst\u00e4nden des Verk\u00e4ufers durch den K\u00e4ufer an Dritte, ist die Kaufpreisforderung<br \/>des K\u00e4ufers in der H\u00f6he der offenen Forderung des Verk\u00e4ufers an den Verk\u00e4ufer abzutreten<br \/>(verl\u00e4ngerter Eigentumsvorbehalt).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Erg\u00e4nzende Bestimmungen f\u00fcr Dienstleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Entsendungen von Servicepersonal des Verk\u00e4ufers zur Durchf\u00fchrung von Dienstleistungen<br \/>erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:<br \/>a) Die Auswahl des Servicepersonals erfolgt gem\u00e4\u00df den dem Verk\u00e4ufer vom K\u00e4ufer mitgeteilten<br \/>Angaben und unterliegt dem eigenen freien Ermessen des Verk\u00e4ufers.<br \/>b) Der K\u00e4ufer hat f\u00fcr die Einhaltung der \u00f6rtlichen Sicherheitsvorschriften Sorge zu tragen und ist<br \/>daf\u00fcr voll verantwortlich. Der K\u00e4ufer hat das vom Verk\u00e4ufer entsendete Servicepersonal vor<br \/>Aufnahme der Dienstleistungen \u00fcber s\u00e4mtliche vor Ort geltenden Sicherheitsvorschriften und<br \/>bestehenden Gefahren umfassend aufzukl\u00e4ren und f\u00fcr einen entsprechenden Versicherungsschutz<br \/>zu sorgen.<br \/>c) Der K\u00e4ufer hat den Verk\u00e4ufer von allen Unf\u00e4llen des Servicepersonals des Verk\u00e4ufers im Zuge<br \/>der Erbringung der Dienstleistungen unverz\u00fcglich schriftlich, auch per Telefax oder per E-Mail,<br \/>zu informieren.<br \/>d) Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt s\u00e4mtliche zur Durchf\u00fchrung der Dienstleistungen erforderlichen Kosten<br \/>(insbesondere Materialkosten und Transportkosten).<br \/>e) Der K\u00e4ufer hat auf seine Kosten und auf seine Gefahr alle Ma\u00dfnahmen zu treffen, die f\u00fcr eine<br \/>ordnungsgem\u00e4\u00dfe und st\u00f6rungsfreie Durchf\u00fchrung und Beendigung der Dienstleistungen<br \/>erforderlich sind. S\u00e4mtliche bauseits durchzuf\u00fchrenden Ger\u00fcst-, Erd-, Fundament- und<br \/>Stemmarbeiten usw sind rechtzeitig vor Aufnahme der Dienstleistungen fertigzustellen. S\u00e4mtliche<br \/>f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Dienstleistungen erforderlichen Betriebsstoffe (insbesondere Kraftstoff,<br \/>\u00d6l, Strom, Pressluft usw) sind auf Kosten des K\u00e4ufers rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistungen<br \/>vom K\u00e4ufer bereitzustellen. Der Verk\u00e4ufer ist nur verpflichtet, das ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Montage<br \/>erforderliche Werkzeug bereitzustellen, eine dar\u00fcber hinaus erforderliche Beistellung von<br \/>Spezialwerkzeugen und Sondervorrichtungen hat durch den K\u00e4ufer und auf dessen Kosten zu<br \/>erfolgen. Der K\u00e4ufer wird die f\u00fcr die Unterbringung und den Aufenthalt des Servicepersonals<br \/>erforderlichen R\u00e4umlichkeiten unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stellen und f\u00fcr deren Beheizung und<br \/>Beleuchtung auf eigene Kosten sorgen.<br \/>f) Der K\u00e4ufer hat alle vom Verk\u00e4ufer eingebrachten Arbeitsbehelfe und Sachen bis zur<br \/>vollst\u00e4ndigen Beendigung der Dienstleistungen in Obsorge zu nehmen. Der K\u00e4ufer haftet dem<br \/>Verk\u00e4ufer f\u00fcr Besch\u00e4digung, Zerst\u00f6rung oder Verlust dieser Sachen.<br \/>g) Die Verg\u00fctung f\u00fcr das Servicepersonal des Verk\u00e4ufers ergibt sich ausschlie\u00dflich aufgrund der<br \/>jeweiligen Entgelts\u00e4tze aus den Verrechnungss\u00e4tzen f\u00fcr das Servicepersonal des Verk\u00e4ufers. Der<br \/>Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich vor, angebotene Materialien durch gleichwertige zu ersetzten<br \/>sowie konstruktive \u00c4nderungen vorzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Immaterialg\u00fcterrechte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wird eine Ware vom Verk\u00e4ufer aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen<br \/>oder sonstigen Angaben des K\u00e4ufers angefertigt, hat der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer bei einem Eingriff<br \/>in Immaterialg\u00fcterrechte Dritter jeglicher Art schad- und klaglos zu halten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, personenbezogene Daten des K\u00e4ufers im Rahmen des<br \/>Gesch\u00e4ftsverkehrs zu speichern, zu \u00fcbermitteln, zu \u00fcberarbeiten und zu l\u00f6schen. Der K\u00e4ufer<br \/>verpflichtet sich zur absoluten Geheimhaltung des dem K\u00e4ufer aus den Gesch\u00e4ftsbeziehungen<br \/>zugegangenen Wissens gegen\u00fcber Dritten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der K\u00e4ufer hat m\u00f6glicherweise Zugriff auf Informationen, die f\u00fcr den Verk\u00e4ufer vertraulich sind<br \/>(\u201evertrauliche Informationen\u201c). Vertrauliche Informationen umfassen, ohne darauf beschr\u00e4nkt zu<br \/>sein, die Vertragsbedingungen und Vertragspreise, die technischen und sonstigen Spezifikationen<br \/>f\u00fcr die Ware sowie alle Informationen, die eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind.<br \/>Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn diese: (a) durch fehlende<br \/>Handlung oder Unterlassung des K\u00e4ufers \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind oder werden; (b) sich vor der<br \/>Offenlegung im rechtm\u00e4\u00dfigen Besitz des K\u00e4ufers befinden und vom K\u00e4ufer weder direkt noch<br \/>indirekt vom Verk\u00e4ufer erhalten worden sind; (c) dem K\u00e4ufer von einem Dritten ohne<br \/>Beschr\u00e4nkung der Offenlegung rechtm\u00e4\u00dfig offengelegt werden oder (d) eigenst\u00e4ndig vom K\u00e4ufer<br \/>entwickelt worden sind. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, vertrauliche Informationen w\u00e4hrend der<br \/>Laufzeit eines Vertrages und f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnf Jahren nach Beendigung eines Vertrages<br \/>vertraulich zu behandeln. Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass er vertrauliche<br \/>Informationen, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in keiner Form Dritten zur<br \/>Verf\u00fcgung stellt oder vertrauliche Informationen f\u00fcr andere Zwecke als die Durchf\u00fchrung eines<br \/>Vertrags verwendet. Der K\u00e4ufer verpflichtet sich, alle angemessenen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen,<br \/>um sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen von seinen Mitarbeitern, Vertretern oder<br \/>Vermittlern nicht unter Versto\u00df gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung offengelegt oder<br \/>verbreitet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Rechtsbeziehungen mit dem K\u00e4ufer unterliegen ausschlie\u00dflich \u00f6sterreichischem Recht unter<br \/>Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist<br \/>Stans, \u00d6sterreich.<br \/>F\u00fcr alle Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Euro 100.000,-, die sich aus oder im<br \/>Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ergeben, wird das f\u00fcr den Sitz des<br \/>Verk\u00e4ufers \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndige Gericht vereinbart. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch auch<br \/>berechtigt, ein anderes, f\u00fcr den K\u00e4ufer zust\u00e4ndiges Gericht anzurufen.<br \/>Alle Streitigkeiten \u00fcber einem Streitwert von Euro 100.000,&#8211;, die sich aus oder in Zusammenhang<br \/>mit diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ergeben, werden nach den Regeln der<br \/>Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von drei ernannten Schiedsrichtern<br \/>endg\u00fcltig entschieden. Soweit die Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer<br \/>keine Regelungen enth\u00e4lt, gilt f\u00fcr das Schiedsverfahren \u00f6sterreichisches Verfahrensrecht. Ort des<br \/>Schiedsverfahrens ist Innsbruck, \u00d6sterreich. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist<br \/>Deutsch. F\u00fcr die Feststellung des ma\u00dfgeblichen Streitwerts sind die jeweils geltenden<br \/>Bestimmungen des \u00f6sterreichischen Zivilverfahrensrechts ma\u00dfgeblich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15. Sonstige Bestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, angebotene Materialien durch gleichwertige zu ersetzen und<br \/>\u00c4nderungen vorzunehmen. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich die Immaterialg\u00fcterrechte an allen<br \/>technischen Informationen, die dem K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellt werden, vor. Jede Abtretung<br \/>von Rechten aus dem mit dem Verk\u00e4ufer abgeschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen<br \/>schriftlichen Zustimmung des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) f\u00fcr Verkauf von Waren und Dienstleistungender PowerUP GmbH (Verk\u00e4ufer) Stand 2025 1. Anwendungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden &#8220;AGB&#8221;) gelten f\u00fcr alleWarenlieferungen und Dienstleistungen, auch wenn dabei nicht ausdr\u00fccklich auf diese AGBhingewiesen wird. Der Kunde anerkennt diese AGB mit der Auftragserteilung. 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